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Hausverwaltung wechseln

Hausverwaltung wechseln: Ein Leitfaden für Eigentümer

Seit der WEG-Reform 2020 können Sie eine Hausverwaltung jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit einfacher Mehrheit in der Eigentümerversammlung abberufen. Dieser Leitfaden richtet sich an Wohnungseigentümer und Verwaltungsbeiräte, die eine bestehende WEG-Verwaltung – oder auch eine kombinierte Mietverwaltung – rechtssicher ersetzen möchten. Ein gut vorbereiteter Wechsel hilft Ihnen, den Wert Ihrer Immobilie zu erhalten, Instandhaltungen zu gewährleisten und finanzielle Schäden von der Gemeinschaft abzuwenden.

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Wesentliche Faktoren, die die Kosten einer Hausverwaltung beeinflussen

Gründe und rechtliche Basis: Warum die Hausverwaltung wechseln?

Verschiedene Anzeichen deuten oft darauf hin, dass es Zeit für eine neue Hausverwaltung ist. Ein Wechsel sollte nicht aus einer Laune heraus erfolgen, sondern auf objektiven Fakten basieren.

Der Wunsch nach einer verlässlichen und engagierten Betreuung ist meist der Auslöser. Für Eigentümergemeinschaften sind reibungslose Kommunikation und gute Erreichbarkeit wichtig. Sie erwarten zu Recht, dass die Verwaltung Reparaturen am Gemeinschaftseigentum zügig koordiniert und Jahresabrechnungen pünktlich sowie transparent erstellt.

Wir sind Ihre neue Hausverwaltung

Für Eigentümer von Mietshäusern übernimmt die elbe-main Immobilien GmbH die gesamte Verwaltung Ihres Hauses.

Die rechtliche Grundlage: Flexibel durch das WEMoG

Die rechtliche Grundlage für den Übergang bildet § 26 Abs. 3 WEG. Mit dem Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) hat der Gesetzgeber den Weg zu einer neuen Verwaltung spürbar erleichtert und den Eigentümergemeinschaften mehr Gestaltungsfreiheit eingeräumt. Früher galten hohe Hürden für eine Trennung. Heute setzen Sie den Wechsel unkompliziert um: Sie können die Hausverwaltung als Organ flexibel und jederzeit per Beschluss abberufen. In einer ordnungsgemäß einberufenen Eigentümerversammlung reicht dafür die einfache Mehrheit der anwesenden und vertretenen Stimmen. Diese praxisfreundliche Regelung hilft Ihnen, handlungsfähig zu bleiben und die Zukunft Ihrer Liegenschaft neu zu gestalten.
Damit Sie den Beschluss rechtssicher fassen, müssen Sie die eigene Stimmkraft kennen. Ein Blick in die Teilungserklärung verrät Ihnen, welches Stimmrechtsprinzip in Ihrer Wohnungseigentümergemeinschaft gilt. Das Gesetz sieht standardmäßig das Kopfprinzip vor (jeder Eigentümer und jede Eigentümerin hat eine Stimme). In der Praxis greift jedoch oft das Objektprinzip (eine Wohnung gleich eine Stimme) oder das Wertprinzip nach Miteigentumsanteilen. Diese individuellen Regelungen bestimmen, wie sich die Stimmkraft verteilt und wer beim Verwalterwechsel den Ausschlag gibt.
Wie die Anzahl der Einheiten die Preisgestaltung bestimmt

Die alte Verwaltung abberufen: Trennungstheorie und Fristen

Früher herrschte oft Unsicherheit darüber, wie lange ein Vertrag die Gemeinschaft bindet. Die WEG-Reform hat durch die sogenannte Trennungstheorie Klarheit geschaffen: Die organschaftliche Verwalterbestellung und der schuldrechtliche Verwaltervertrag gelten rechtlich als zwei eigenständige Einheiten. Sie berufen die Verwaltung jederzeit ohne wichtigen Grund ab. Der Verwaltervertrag endet nach dieser Abberufung kraft Gesetzes spätestens sechs Monate später automatisch. Dies gilt als verbindliche Höchstgrenze für die Vertragslaufzeit, selbst wenn in älteren Verträgen deutlich längere Bindungen stehen.

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Regionale Spezifika: Warum lokale Expertise in Hamburg zählt

Bei der Suche nach einer neuen Verwaltung ist regionale Expertise entscheidend. Eine professionelle Hausverwaltung muss die spezifischen Gesetze der Hansestadt aus dem Effeff kennen.

  • Ab 10 Einheiten: Wir übernehmen Mandate ab dieser Einstiegsgröße zu einem Preis von 49 Euro pro Einheit und Monat (brutto). Dies bietet Ihnen von Tag eins an absolute Planungssicherheit.
  • Ab 50 Einheiten: Bei dieser Objektgröße profitieren Sie deutlich von den genannten Skaleneffekten – der Preis sinkt auf 39 Euro pro Einheit und Monat.
  • Ab 100 Einheiten: Für große Wohnanlagen optimieren wir unsere Abläufe so stark, dass der Preis auf äußerst attraktive 35 Euro pro Einheit und Monat sinkt.

Vorbereitung: Der erste Schritt zum Verwalterwechsel

Der Wunsch, die Hausverwaltung zu wechseln, ist nur der Anfang. Wer unvorbereitet in eine Abstimmung geht, scheitert in der Regel. Planen Sie für die gründliche Vorbereitung idealerweise drei bis sechs Monate ein.

Eine faktenbasierte Kommunikation unter den Eigentümern bildet das Fundament eines erfolgreichen Wechsels. Wer unzufrieden ist, sucht am besten zunächst das direkte Gespräch mit der Verwaltung, dokumentiert Missstände sachlich und informiert die Miteigentümer frühzeitig, um Mehrheiten zu sondieren.

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Eigentümer überzeugen und Mehrheiten sichern
In vielen Gemeinschaften gibt es Mitglieder, die einem Wechsel zunächst zurückhaltend gegenüberstehen, bewährte Strukturen schätzen und daher mit Nein stimmen. Ein offener und sachlicher Dialog hilft hier, alle Beteiligten ins Boot zu holen. Stellen Sie gemeinsame Interessen in den Vordergrund: Veranschaulichen Sie anhand konkreter Berechnungen, wie eine engagierte Hausverwaltung durch proaktive Instandhaltung den Wert der Immobilie nachhaltig sichert.

Fundierte Alternativangebote bilden dafür eine gute Gesprächsbasis. Präsentieren Sie moderne Lösungen wie digitale Kundenportale und eine klare Kostentransparenz. So schaffen Sie Vertrauen und verwandeln anfängliche Zurückhaltung in eine gemeinschaftliche Entscheidung. Wahren Sie am Jahresende zudem Handlungsspielräume bei der formellen Entlastung der bisherigen Verwaltung. Warten Sie damit am besten, bis die Jahresabrechnung und die Kassenführung transparent vorliegen und alle Fragen geklärt sind.

Neue Verwaltung gesucht: Angebote einholen und vergleichen

Eine sorgfältige Marktsondierung ist der Kern des Prozesses. Bevor Sie die alte Verwaltung formell kündigen, steht die neue Verwaltung im Idealfall bereits fest. Wer einen Verwaltungswechsel in Betracht zieht, holt zunächst fundierte Vergleichsangebote ein. Ein einzelnes Angebot genügt nicht, um einen verlässlichen Überblick über Preise und Leistungen zu gewinnen. Fordern Sie mindestens drei qualifizierte Angebote unterschiedlicher Verwaltungen an. Wichtig für die rechtssichere Beschlussfassung: Senden Sie diese Alternativangebote zusammen mit der Einladung zur Eigentümerversammlung rechtzeitig an alle Eigentümer, damit der spätere Beschluss nicht anfechtbar ist.

Achten Sie beim Vergleich nicht ausschließlich auf das monatliche Pauschalhonorar pro Einheit. Ebenso wichtig ist eine transparente und detaillierte Aufstellung möglicher Zusatzkosten, etwa für Porto, Sonderversammlungen oder Baubetreuung. Besonderes Augenmerk verdient zudem der Betreuungsschlüssel. Er zeigt, wie viele Einheiten eine Verwaltung betreut, und hilft einzuschätzen, ob der neue Partner ausreichend Kapazitäten hat.

Qualität in der Verwaltung unterliegt klaren gesetzlichen Vorgaben. Seit dem 1. Dezember 2023 haben Eigentümer einen gesetzlich verankerten Anspruch auf Betreuung durch einen zertifizierten Verwalter gemäß § 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG. Prüfen Sie bei jeder Anfrage, ob das Personal der Verwaltung die IHK-Prüfung erfolgreich absolviert hat oder aufgrund akademischer sowie beruflicher Qualifikationen rechtlich gleichgestellt ist.

Eine moderne Verwaltung präsentiert sich zudem digital. Diese kurze Checkliste für die Website der künftigen Hausverwaltung hilft bei der Vorauswahl:

  • Sind die Zertifizierungen nach § 26a WEG offen einsehbar?

  • Gibt es Zugang zu einem digitalen Kundenportal für die Wohnungseigentümer?

  • Ist das Leistungsverzeichnis für Verwaltungsaufgaben transparent dargestellt?

  • Verfügt das Unternehmen über ein strukturiertes, digitales Schadenmanagement?

Die Eigentümerversammlung: Bestellung der neuen Verwaltung

Der formelle Akt, die Hausverwaltung zu wechseln, spielt sich zwingend auf der Eigentümerversammlung ab. Hier kulminiert die Vorbereitung in bindende Beschlüsse.

Berufen Sie die Versammlung form- und fristgerecht ein. Das WEG-Recht schreibt eine strikte Ladungsfrist von drei Wochen vor, und die Einladung erfolgt in Textform. Die rechtssichere Vorbereitung der Beschlussfassung ist entscheidend, denn formelle Mängel in der Einladung führen leicht dazu, dass der gesamte Wechselprozess später vor Gericht erfolgreich angefochten und blockiert wird.

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Zusätzliche Kosten für eine Hausverwaltung: Sonderleistungen und Instandhaltung

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Der Übergang zur neuen Hausverwaltung

Der Beschluss ist gefasst, die rechtliche Anfechtungsfrist ist verstrichen – nun beginnt die operative Phase. Die Vorgehensweise nach der Beschlussfassung ist streng durchgetaktet. Die neue Verwaltung geht proaktiv auf die Vorverwaltung zu, um die IT-Migration, die Kontoeröffnungen, die Übergabe der Gelder und die Übernahme sämtlicher Stammdaten zu steuern.

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Kosten und finanzielle Risiken: Droht eine doppelte Belastung?

Wenn eine Wohnungseigentümergemeinschaft die Verwaltung wechselt, stellt sich unweigerlich die Frage nach den Kosten. Eine finanzielle Doppelbelastung lässt sich durch vorausschauende Planung vermeiden oder reduzieren. Kündigt die WEG den Vertrag nicht fristlos aus wichtigem Grund, zahlt sie die vereinbarte Vergütung für die restliche Laufzeit – maximal jedoch für die gesetzlichen sechs Monate – weiter.

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Wie schwierig ist es, die Hausverwaltung zu wechseln?

Von der ersten Anfrage bis zum abgeschlossenen IT-Onboarding vergehen realistisch betrachtet drei bis sechs Monate. Wie reibungslos dieser Prozess abläuft, hängt maßgeblich von der methodischen Vorbereitung durch den Beirat und der Kompetenz des neuen Partners ab. Eine tatkräftige Hausverwaltung sorgt von Anfang an für einen strukturierten Übergang.

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Ihr nächster Schritt: Sprechen Sie mit uns

Sie spielen mit dem Gedanken, Ihre aktuelle Hausverwaltung zu entlassen und suchen nach einer verlässlichen Alternative? Ein Wechsel erfordert eine gute Vorbereitung, doch er lohnt sich: Es geht um den langfristigen Werterhalt Ihrer Immobilie und um ein reibungsloses Miteinander in der Gemeinschaft. Die elbe-main GmbH begleitet Sie bei diesem Übergang kompetent und transparent.

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FAQ: Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Wechsel der Hausverwaltung

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